LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Muss ich die Versicherung versteuern?

von Redaktion

Sie haben Recht – 2005 gab es eine Änderung für die Besteuerung von Lebensversicherungen. Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt (das ist bei Ihnen ja erfüllt) und die Einzahlung über mindestens fünf Jahre verteilt wurde. Außerdem muss mindestens ein Todesfallschutz von 60 Prozent vereinbart sein. Der Punkt mit den fünf Einzahlungsjahren ist bei Ihnen eventuell nicht erfüllt. Es gab jedoch damals oft den Fall, dass Kunden die Summe in einem an die Versicherung gezahlt haben, das Geld dann auf einem Konto verwahrt wurde und in fünf Jahrestranchen in die Versicherung floss, damit die Bedingung erfüllt war. Das sowie die Höhe des Todesfallschutzes müssten Sie prüfen. Die Versicherungen haben in der Regel damals darauf geachtet, dass alles „steueroptimal“ gestaltet wurde. Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind die Erträge zu versteuern. Seit 2009 gilt hier die Abgeltungssteuer, nicht mehr der persönliche Steuersatz.

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