Krankschreibung in Corona-Zeiten

VON MAIK HEITMANN

Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen hatte die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung bereits vor der aktuellen Explosion der Corona-Infektionszahlem wiederbelebt. Bis 31. Dezember 2020 ist das für Arbeitnehmer möglich. Eine Verlängerung ins Jahr 2021 ist

Freitag, 19. Dezember 2025

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