Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen hatte die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung bereits vor der aktuellen Explosion der Corona-Infektionszahlem wiederbelebt. Bis 31. Dezember 2020 ist das für Arbeitnehmer möglich. Eine Verlängerung ins Jahr 2021 ist
Dieser Artikel (ID: 1337084) ist am 02.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).