Noch bis zum Jahresende gilt der verbilligte Mehrwertsteuersatz. Da überlegen viele, größere Anschaffungen noch im alten Jahr zu tätigen. Zum Beispiel Elektrogroßgeräte. Ab dem nächsten Jahr gilt dann aber eine neue Einteilung der bekannten Energielabels. Was sich ändert, sollte man beim Neukauf ber
Dieser Artikel (ID: 1337774) ist am 03.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).