Heuer werden noch mehr Kunden als sonst ihre Geschenke angesichts der Corona-Pandemie online bestellen. Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, werden Sendungen derzeit möglichst kontaktlos zugestellt. Das heißt aber nicht, dass Sendungen einfach im Flur oder im Garten abgestellt werden dürfen, wie Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale erklärt.
Paketdienste stellen Pakete vermehrt „kontaktlos“ zu – wie läuft das ab?
Zum einen fragen Paketdienste vermehrt nach Abstellgenehmigungen. Zum anderen sind verschiedene andere Optionen denkbar: Quittieren mit dem eigenen Stift und Foto davon durch den Paketboten – oder auch Klingeln und nach Absprache Heraufschicken des Pakets mit dem Aufzug.
Wo darf ein Paketbote meine Sendung abgeben und wo nicht?
Bei Paketen handelt es sich um eine versicherte Versandform. Dies bedeutet, dass auch in Zeiten der Pandemie sichergestellt werden muss, dass der Empfänger das Paket erhält. Dies ist auch unter Einhalten des notwendigen Sicherheitsabstands möglich, wenn der Paketbote beispielsweise das Paket ablegt und der Empfänger dann auf dem Paket quittiert. Hiervon kann ohne weiteres ein Foto gemacht werden. Ohne Abstellgenehmigung ist es nach unserer Auffassung jedoch nicht zulässig, ein Paket einfach im Hausflur abzustellen. Dann haftet bei Verlust oder Beschädigung weiterhin das Transportunternehmen.
Was kann ich tun, wenn der Bote nicht klingelt?
Hier hilft es in erster Linie, sich konsequent beim Paketdienst zu beschweren. Denn nur, wenn der Dienstleister das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter kennt, kann er versuchen, dies abzustellen. Verstoßen Paketdienstleister wiederholt gegen ihre Pflichten, kann auch die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde informiert werden.
Interview: Falk Zielke