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Was tun bei Fehlern im Testament?

von Redaktion

Entscheidend ist, um welche Art von Schreibfehler es sich handelt. Sofern lediglich ein Rechtschreibfehler vorliegt, der Inhalt des Textes aber verständlich ist, wäre eine Abänderung im Hinblick auf die Wirksamkeit gar nicht vonnöten. Sollte die Korrektur dennoch gewünscht sein, kann sie bei einem eigenhändig erstellten Testament handschriftlich vorgenommen werden. Falls sich der Fehler auf den Inhalt des Testaments auswirkt, ist eine Korrektur zwingend. Auch diese kann handschriftlich im Testament vorgenommen werden. Inhaltliche Änderungen und Ergänzungen sollten immer mit Ort und Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben sein.

Allgemein gilt: Aus Streichungen, Anmerkungen oder Korrekturen am Rand können schnell Unklarheiten entstehen. Deshalb ist hierzu nicht zu raten. Um Unklarheiten vorzubeugen, sollte das Testament, falls dies nicht mit zu großen Unannehmlichkeiten verbunden ist, erneut korrigiert verfasst werden. Daneben bestünde auch die Möglichkeit, ein handschriftliches Ergänzungstestament in gleicher Form (mit Ort und Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben) aufzusetzen, welches sich eindeutig auf die fehlerhafte Passage bezieht und eine Klarstellung vornimmt.

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