LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wann kann ich das Darlehen kündigen?

von Redaktion

Die fünfzehn Jahre Zinsbindung müssen Sie nicht abwarten, sondern können nach gesetzlicher Regelung zehn Jahre nach dem vollständigen Darlehensempfang kündigen. Zahlt die Bank das Darlehen auf einmal in einem Betrag aus, ist die Valutagutschrift auf dem Empfängerkonto der maßgebliche Zeitpunkt. Das kann Ihr Konto, das des Verkäufers der Immobilie, das Treuhandkonto des Notars oder das Konto des Bauträgers sein, je nach Konstellation. Bei Auszahlung in mehreren Tranchen ist die letzte Auszahlung maßgeblich. Ab diesem Termin werden die zehn Jahre berechnet. Ein Darlehensverzicht ändert daran nichts. Beachten Sie aber bitte, dass sich die sechsmonatige Kündigungsfrist noch hinten anschließt. Somit beträgt die Laufzeit der Immobilienfinanzierung in Wahrheit zehn Jahre und sechs Monate.

Artikel 2 von 4