Es gehört zur Trauerbewältigung vieler Hinterbliebener dazu, sich um die Grabstelle eines geliebten Menschen zu kümmern. Aber nicht jeder kann oder will ein Grab pflegen oder dafür bezahlen. Dabei ist es wichtig zu wissen: Die Erben sind nicht immer automatisch verpflichtet, sich
Dieser Artikel (ID: 1340059) ist am 07.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).