LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Klausel notfalls umformulieren

von Redaktion

Wir gehen zwar davon aus, dass die Formulierung „mit“ in dem Entwurf entsprechend der mündlichen Zusage des Bauträgers auch „einschließlich“ der Ver- und Entsorgungsleitungen bedeutet. Bestehen Ihrerseits jedoch Zweifel hierüber, klären Sie diesen Punkt vor Vertragsunterzeichnung mit den Beteiligten – insbesondere dem Notar – und lassen Sie die Klausel gegebenenfalls dem Willen der Parteien entsprechend klarer definieren beziehungsweise umformulieren.

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