LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Miete darf verrechnet werden
Wenn die Forderung ein berechtigter Anspruch des Vermieters ist, kann er die 200 Euro einbehalten. Den Rest der zu viel bezahlten Miete muss er der Mieterin aber natürlich unverzüglich zurücküberweisen. Der bisherige Vermieter darf sich natürlich nicht ungerechtfertigt bereichern. Aber für die 200 E