Anspruch auf Sozialbestattung

von Redaktion

Kann eine Beerdigung nicht bezahlt werden, gibt es eine Sozialbestattung. Denn Anspruch auf eine Kostenerstattung hat nur derjenige, der rechtlich zur Zahlung verpflichtet wäre, betont die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Wer zum Beispiel aus einer moralischen Verpflichtung heraus eine Bestattung für einen verstorbenen Freund in Auftrag gibt, bekommt kein Geld vom Sozialamt. Er wäre schließlich nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Verpflichtet sind dagegen erst einmal die Erben. Wer für die Beerdigung aufkommen muss und meint, sie nicht bezahlen zu können, kann eine Sozialbestattung beantragen. Ob die Entscheidung positiv ausfällt, hängt aber vom Einzelfall ab. Die Initiative rät daher, mit einem Mitarbeiter des Sozialamtes zu sprechen, bevor die Bestattung in Auftrag gegeben wird. dpa

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