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Die Frage nach der Religionszugehörigkeit ist im Bewerbungsverfahren in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es für kirchliche Arbeitgeber. Geht es allerdings um eine Tätigkeit etwa im Sekretariat, darf auch die Kirche keine Angaben zur Konfession in der Bewerbung fordern. Das kann eine Benachteilig
Dieser Artikel (ID: 1343573) ist am 14.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37).