Religion ist unerheblich

von Redaktion

Die Frage nach der Religionszugehörigkeit ist im Bewerbungsverfahren in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es für kirchliche Arbeitgeber. Geht es allerdings um eine Tätigkeit etwa im Sekretariat, darf auch die Kirche keine Angaben zur Konfession in der Bewerbung fordern. Das kann eine Benachteiligung nach dem in Deutschland gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sein. Über eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Az.: 1 Ca 171/19) hatte zuvor der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert. dpa

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