Warum jeder ein solches Dokument erstellen sollte, was dabei wichtig ist und was im Fall einer Covid-19-Behandlung gilt, erklären die Finanztester in ihrer Dezember-Ausgabe von „Finanztest“.
Aussichtslose Krankheitssituationen
In einer Patientenverfügung bestimmt ein Mensch, welche medizinische Behandlung er sich wünscht, falls er in eine Krankheitssituation kommt, in der er nach ärztlicher Prognose dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Es geht um eine aussichtslose Krankheitssituation am Lebensende, in der Ärzte über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden müssen – und hierfür die Einwilligung des Patienten benötigen.
Bei manchen Krankheitsverläufen kann ein Patient nur mit Hilfsmitteln am Leben erhalten werden, dazu zählen etwa künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Bei einem Verzicht auf diese Maßnahmen würde der Patient sterben.
Dann ist eine Patientenverfügung hilfreich, in der ein Patient festgelegt hat, ob er in solch einer Krankheitssituation eine lebenserhaltende Maßnahme wünscht – oder diese ablehnt. Sie ist das Mittel, mit dem ein Patient sein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ausübt. Für Ärzte und Bevollmächtigte ist etwas Schriftliches eine gute Hilfe: . Ärzte bekommen eine Handlungsanweisung, was sich der Patient in der Situation wünscht. . Der rechtliche Vertreter hat die Gewissheit, dass er Ärzten einen eindeutigen Patientenwillen übermittelt.
Behandlung wegen Covid-19
Viele Menschen möchten im Fall einer schweren Erkrankung wegen Covid-19 eine intensivmedizinische Behandlung und maschinelle Beatmung, falls Ärzte sie empfehlen. Sie können beruhigt sein: Die Behandlung wegen Covid-19 ist grundsätzlich kein Anwendungsfall für eine Patientenverfügung – auch nicht bei einer Langzeitnarkose, oft „künstliches Koma“ genannt, die Voraussetzung für eine maschinelle Beatmung ist. Die maschinelle Beatmung ist das letzte Mittel bei einem sehr schweren Krankheitsverlauf, wenn andere Sauerstofftherapien nicht weiterhelfen.
In die Behandlung hat der Patient nach Aufklärung in der Regel selbst eingewilligt. Die Behandlung ist darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig ist. Finanztest zitiert Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht aus Stuttgart: „Mit der dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit, die Voraussetzung dafür ist, dass eine Patientenverfügung überhaupt zu beachten ist, hat das ,künstliche Koma‘ nichts zu tun.“
Entscheidung über Therapieverzicht
Dennoch kann eine Patientenverfügung bei einer Covid-19-Behandlung wichtig werden, zum Beispiel, wenn sich im Verlauf einer Behandlung herausstellt, dass der Behandlungserfolg nicht eintritt und der Patient sein Bewusstsein aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder erlangt.
Ärzte müssen dann für eine Weiterbehandlung ein neues Therapieziel festlegen. „Gibt es für den Patienten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, können Ärzte dann auf Grundlage der Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden“, so Fachanwältin Vetter.
Hat ein Patient in seiner Patientenverfügung festgelegt, in solch einer Krankheitssituation auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, können Ärzte mit Zustimmung des Vertreters den Patientenwunsch dann umsetzen.