Praktische Tipps

von Redaktion

Patientenverfügung schriftlich festlegen: Rechtzeitig festlegen, was gelten soll, falls man einmal unwiederbringlich nicht mehr in der Lage ist, selbst über seine medizinische Behandlung zu entscheiden. Mit Datum und Unterschrift ist eine Patientenverfügung für Ärzte rechtsverbindlich. Patientenverfügung ändern: Eine Patientenverfügung kann man jederzeit ändern oder neu schreiben. Der Betroffene kann frühere Festlegungen widerrufen, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten wie Kopfschütteln oder – nicken. Solange ein Patient einwilligungs- und entscheidungsfähig ist, kommt es auf den aktuellen Willen an. Patientenverfügung hinterlegen: Damit die Patientenverfügung im Ernstfall Ärzten vorliegt, sollte der oder die Bevollmächtigte – wissen, wo das Original liegt und Zugriff darauf haben.

Vorsorgen: Die Stiftung Warentest bietet kostenlos ein Formular für die Patientenverfügung inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung online an (test.de/vorsorgeformulare.pdf). Das Vorsorge-Set in Papierform enthält alle wichtigen Formulare mit Ausfüllhilfe. Den Ratgeber gibt es zum Preis von 14,90 Euro im Buchhandel und online (test.de/vorsorgebuch).

Artikel 5 von 7