RECHT

Tod beendet Mietverhältnis nicht

Stirbt der Mieter einer Mietwohnung, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Die Hinterbliebenen müssen den Mietvertrag fristgerecht kündigen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Den Angehörigen und auch dem Vermieter steht allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu.

Dies

Samstag, 13. September 2025

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