Stirbt der Mieter einer Mietwohnung, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Die Hinterbliebenen müssen den Mietvertrag fristgerecht kündigen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Den Angehörigen und auch dem Vermieter steht allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu.
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Dieser Artikel (ID: 1344807) ist am 17.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).