Darlehen sollen nach dem Willen der Bundesregierung verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. So muss eine Bank künftig im Vertrag darüber informieren, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. In dieser Zeit kann man den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vom Kabinett gestern besch
Dieser Artikel (ID: 1346061) ist am 19.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).