Darlehen sollen nach dem Willen der Bundesregierung verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. So muss eine Bank künftig im Vertrag darüber informieren, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. In dieser Zeit kann man den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vom Kabinett gestern beschlossenen Neuerungen muss der Bundestag noch zustimmen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Kredit vorzeitig zurückzahlen, sollen zudem einen umfassenderen Anspruch auf Erstattung von Kosten bekommen als bislang. Künftig sollen auch Kosten reduziert werden, die unabhängig sind von der Laufzeit des Vertrages, also etwa eine einmalig erhobene Gebühr. Damit setzt Deutschland zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs um. So hatten die Luxemburger Richter angemahnt, dass Darlehensverträge klare Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten müssen. dpa