Stiftung hält Vermögen zusammen

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Stiftungen fördern junge Menschen, setzen sich für Forschungszwecke ein, engagieren sich im Umweltschutz, ermöglichen Bildung, betreiben Museen – die Welt der Stiftungen ist facettenreich und bunt. Sie wirken da, wo staatliche Hilfe endet.

Motive

Immer wieder nennen Menschen drei Motive, eine eigene Stiftung zu gründen oder sich an einer bestehenden zu beteiligen: Sie haben keine regulären Erben oder aber wollen ihr Vermögen nicht ausschließlich ihren Erben vermachen; sie wollen ihr Vermögen zusammenhalten und als Gesamtheit wirken lassen, auch unter Nutzung der Steuerprivilegien; und sie wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben.

„Das altruistische Element, etwas zu geben und mit anderen teilen zu wollen, spielt eine starke Rolle“, hat Oliver Rohn, Justiziar des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, erfahren. Es gibt rund 23 000 rechtsfähige Stiftungen nach Angaben des Bundesverbandes, etwa 95 Prozent davon verfolgen gemeinnützige Zwecke.

Stiftungsarbeit

Wie Stiftungen arbeiten, ist gesetzlich festgeschrieben. Eine Stiftung ist im Prinzip eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vermögensmasse. Das Vermögen wird angelegt, nur mit den erwirtschafteten Erträgen verwirklicht der Stifter den Stiftungszweck. Dieser wird bei der Stiftungsgründung unwiderruflich in der Satzung verankert. Zusätzlich kann eine Stiftung Spenden einnehmen, die sie für den Stiftungszweck verwenden darf. „In eine Stiftung können alle Vermögenswerte fließen, von Bargeld über Immobilien bis hin zu Wertpapieren“, sagt Rohn.

Stifter werden

Selbst eine eigenständige Stiftung zu gründen ist aufwendig. Es gibt Alternativen: „Wer sich zu Lebzeiten selbst engagieren möchte, gründet häufig eine Treuhandstiftung“, sagt Rohn. Das ist eine nichtselbstständige Stiftung, die oft unter dem Dach einer größeren Stiftung geführt wird. Die Dachstiftung verwaltet das Vermögen. „Schon etwa 10 000 Euro reichen für die Gründung aus“ – zudem geht das schnell und unbürokratisch. Für viele ist auch eine Verbrauchsstiftung attraktiv, eine Stiftungsform, die es erst seit 2013 gibt. Sie besteht nur für eine begrenzte Dauer, mindestens jedoch für zehn Jahre. Das Gesamtvermögen fließt dabei in den Stiftungszweck. Ist dieser erfüllt, erlischt die Stiftung.

Stiftung fördern

Wer nicht selbst zum Gründer werden möchte, kann über eine Zustiftung eine bestehende Stiftung fördern. Die an die Stiftung übertragenen Vermögenswerte erhöhen den Vermögensgrundstock, die Erträge lassen sich dadurch langfristig steigern. Auch Spenden an eine Stiftung kommen infrage. Sie müssen allerdings umgehend von dieser wieder ausgegeben werden. Alle Stiftungsformen – Treuhand-, Verbrauchs- und Zustiftung – lassen sich übrigens auch nach dem Tod per Testament verwirklichen.

Erträge

Stiftungen erfüllen ihren Stiftungszweck umso nachhaltiger, je mehr Erträge sie erwirtschaften. „In der andauernden Niedrigzinsphase ist das eine Herausforderung geworden“, sagt Rohn. „Dann braucht es andere Ideen, wie das Geld hereinkommt.“ Spendensammeln ist ein wichtiger Finanzpfeiler geworden. „Manche gründen eine Stiftung nur als Vehikel, um dann Spenden sammeln zu können.“

Steuervorteile

Gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich begünstigt. Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. Das Vermögen kann also komplett ohne eine steuerliche Belastung einer Stiftung vermacht werden. Auch die Erträge, die eine Stiftung erzielt, sind steuerfrei.

Was die Einkommensteuer angeht, kann der Stifter bei einer gemeinnützigen Stiftung zunächst das bei der Gründung in den Grundstock eingebrachte Vermögen bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerlich geltend machen (bei Ehepaaren zwei Millionen Euro). Dieser Sonderausgabenabzug gilt auch bei Zustiftungen. Der Betrag kann aber nur einmal innerhalb von zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Das heißt jedoch auch: Alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für die Gründung einer Verbrauchsstiftung.

Zudem werden Zuwendungen an Stiftungen in Form von Spenden als Sonderausgaben anerkannt: Bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens im Jahr.

Mehr Informationen

Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abruf 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 17. Dezember. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken, unter dem Stichwort „Stiftungen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.

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