LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer trägt Sorge für die Grünflächen?

Helmut H.: „In unserer Wohnanlage wurden den Eigentümern der Parterrewohnungen Sondernutzungsrechte an Gartenflächen eingeräumt. Diese enden jeweils drei Meter vor der Grundstücksgrenze, sodass die Restfläche Sache der Allgemeinheit ist. Dies ist in der Teilungserklärung so festgelegt. Ein Eigentüme