Kein Schadenersatz

Corona: Reederei darf Kreuzfahrt absagen

Urlaubern steht kein Schadenersatz zu, wenn ihre Kreuzfahrt wegen der Ausbreitung einer Pandemie absagt wird. Der Reiseveranstalter ist dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen – und zwar auch dann, wenn keine Reisewarnung für die Länder vorliegt, die auf der Kreuzfahrt angelaufen werden sollte

Mittwoch, 17. September 2025

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