Kein Schadenersatz
Corona: Reederei darf Kreuzfahrt absagen
Urlaubern steht kein Schadenersatz zu, wenn ihre Kreuzfahrt wegen der Ausbreitung einer Pandemie absagt wird. Der Reiseveranstalter ist dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen – und zwar auch dann, wenn keine Reisewarnung für die Länder vorliegt, die auf der Kreuzfahrt angelaufen werden sollte