Lebensversicherung verkaufen?

von Redaktion

VON SABINE MEUTER

Die niedrigen Zinsen bereiten nicht nur Sparern Verdruss. Auch den Versicherern machen sie zunehmend zu schaffen. Was einige von ihnen dazu gebracht hat, ihren Bestand an Lebensversicherungen anderen Gesellschaften zu übertragen. Das schürt bei Kunden Ängste. Viele fragen sich: Aus dem Vertrag aussteigen oder nicht? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wiegelt ab: „Ein Grund zur Kündigung besteht für Versicherungsnehmer nicht“, sagt GDV-Verbraucherexperte Mathias Zunk.

Vertrag bleibt Vertrag

In den zurückliegenden sechs Jahren habe es lediglich sechs Unternehmensverkäufe von Lebensversicherungsanbietern an externe Abwicklungsgesellschaften gegeben. Das sei folgenlos für die Versicherungsnehmer geblieben. „Die Versicherten erhalten alle garantierten Leistungen, vor allem die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen“, so Zunk. Zudem werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt.

Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg rät zu Besonnenheit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sich rechnen, den Vertrag zu kündigen. „Vor einer vorschnellen Beendigung kann man aber nur warnen.“

Zu wenig Transparenz

Viele sparen für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend – und schließen dafür in jungen Jahren eine Lebensversicherung ab. Eine solche Police ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings zu intransparent. Der sogenannte Garantiezins bezieht sich nicht auf die eingezahlten Beiträge – sondern auf das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt. „Die Kosten sind aber in der Regel enorm hoch“, so die Verbraucherschützerin. Zudem seien die garantierten Werte im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen und den durchlaufenen Zinsphasen üblicherweise schlecht.

Pro und Contra

Eine Beendigung des Vertrags kann laut Becker-Eiselen dann sinnvoll sein, wenn er keine wichtige Zusatzversicherung wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält und der Verbraucher das Geld dringend benötigt – und er andernfalls einen Kredit aufnehmen oder bedienen muss, der mehr Zinsen kostet als der Vertrag erwirtschaftet.

Es kann aber auch einiges dafür sprechen, den Vertrag fortzuführen. „Das ist etwa dann der Fall, wenn der Verbraucher mit dem Vertrag eine Rendite erwirtschaftet, die er im derzeitigen Niedrigzinsumfeld durch andere Anlageformen nicht erzielen kann“, so Becker-Eiselen.

Auch für jemanden, der kurz vor Renteneintritt steht, lohnt sich die Kündigung der bestehenden Lebensversicherung nicht unbedingt. In der kurzen Zeit anderweitig für den Lebensabend vorzusorgen und zum Beispiel in Aktien zu investieren, ist riskant, wenn man das Geld zu einem bestimmten Termin benötigt, sagt Becker-Eiselen.

Unabhängig vom Alter gilt: Beinhaltet die bestehende Lebensversicherung auch eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte der Vertrag normalerweise weitergeführt werden. „Anders ist es zu bewerten, wenn der Verbraucher zwischenzeitlich eine neue ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat“, so Becker-Eiselen.

Kündigung

Wer nach hinreichender Prüfung den Entschluss fasst, den Vertrag beenden zu wollen, kann kündigen. „Die Kündigung erfolgt schriftlich, entweder per Brief, E-Mail oder Fax“, sagt Zunk. Für Verträge, die in den Jahren von 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden, gibt es auch eine sogenannte Widerspruchsmöglichkeit.

„Dazu muss die Belehrung über das Widerspruchsrecht falsch sein“, erklärt Becker-Eiselen. Um dies beurteilen zu können, sollten sich Verbraucher beraten lassen. „Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber einer Kündigung kann ein höherer, vom Versicherer zu erstattender Wert sein“, so Becker-Eiselen.

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