Georg H.: „Während meines Gesprächs mit meinem Autohändler wurde ich von diesem darauf hingewiesen, dass ich wegen meiner steuerlichen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bei einem Autokauf den Rabatt für Gewerbetreibende beanspruchen kann. Ist diese Aussage korrekt?“
Einen Rabatt für Gewerbetreibende beim Kauf eines Autos gibt es im Steuerrecht nicht. Allerdings ist es nicht unüblich, dass Kfz-Händler oder -Hersteller Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, Rabatte geben. Die genauen Vertragsbestandteile werden vom Händler oder -Hersteller vorgegeben. Aus steuerlicher Sicht spricht der Inanspruchnahme eines solchen Rabatts grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings ergeben sich im Zusammenhang mit dem Kauf eines betrieblichen Kfz steuerliche Konsequenzen, die im Voraus bedacht werden sollten. Allgemein herrscht die Meinung vor, dass sich ein betriebliches Fahrzeug immer lohnt oder sich gewinnmindernd auswirkt, da man die Kosten dafür als Betriebsausgaben geltend machen kann. Es wird oft vergessen, dass im Gegenzug die private Nutzung zu versteuern ist. Insbesondere bei Gebrauchtfahrzeugen oder wenn geringe Kosten entstehen, wirken sich die Ausgaben für das Kfz nicht immer gewinnmindernd aus. Aufgrund dessen sollte man beim Kauf eines betrieblichen Fahrzeugs die Vor- und Nachteile überdenken.