RECHT

Den Homeoffice-Arbeitsplatz verlegen

von Redaktion

Es kann praktisch sein, rund um Weihnachten anderswo zu arbeiten als im eigenen Zuhause. Zum Beispiel, wenn man schon ein paar Tage vor dem Fest zu den Eltern, zum Partner oder zu Verwandten fahren möchte. Aber ist das erlaubt? „Das kommt auf die konkrete Regelung an, die mit dem Arbeitgeber getroffen wurde“, erklärt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Denn selbst wenn Homeoffice grundsätzlich möglich ist, muss das nicht heißen, dass man ganz ungebunden von jedem Ort aus arbeiten kann. Ist so genanntes mobiles Arbeiten vereinbart, ist das in der Regel von überall möglich. Der Arbeitgeber stellt dann die Endgeräte, so Hauer, zum Beispiel einen Laptop. Beschäftigte können ihre Arbeit damit außerhalb des Betriebs und an wechselnden Orten erbringen: „Zum Beispiel vom Sofa zu Hause, aus dem Zug oder in der Ferienwohnung“, erklärt Hauer. Beim mobilen Arbeiten müsse lediglich die Erreichbarkeit sichergestellt sein. „Beim Homeoffice hingegen ist der Beschäftigte in der Wahl seines Arbeitsorts nicht frei“, erklärt die Expertin. Man erbringe seine Arbeit von einem festen und vom Arbeitgeber geprüften Arbeitsplatz aus. Diese Form wird offiziell als Telearbeit bezeichnet. „Hier ist es ganz typisch, dass die Arbeiten von zu Hause aus erbracht werden müssen.“ Der Arbeitsrechtsanwalt Alexander Bredereck rät zu dieser Frage, unbedingt eine klare Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Das sei schon aus Gründen des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zwingend notwendig.  dpa

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