Steigende Immobilienpreise erschweren für Normalverdiener den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Gegen die Entwicklung der Marktpreise findet sich kein Mittel. Bei den Nebenkosten, die schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen können, sieht es anders aus. Dazu gehören die Kosten für die Grunderwerbsteuer, den Notar oder den Makler. Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun die Käufer finanziell entlasten. Am 23. Dezember tritt ein neues Maklerrecht in Kraft. Künftig müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision für einen Vermittler hälftig teilen.
Bisher ist das in der Praxis in den meisten Bundesländern Verhandlungssache. Käufer sind meist in der schlechteren Position, wie aus der Begründung der Gesetzesänderung hervorgeht. „Weigert sich der Kaufinteressent darauf einzugehen, scheidet er praktisch aus dem Bewerberkreis aus“, stellt die Regierung fest.
Mit der Pflicht zur Teilung soll das ein Ende finden. So sieht die neue Regelung für den Fall, dass der Verkäufer nichts bezahlen soll, vor, dass auch der Käufer nichts bezahlen muss. Eine Zahlung vorzugeben wird als Trick auch nicht funktionieren, weil diese per Zahlungsbeleg nachgewiesen werden muss. Schließlich lässt der Gesetzgeber mündliche Absprachen nicht mehr gelten. Der Maklervertrag muss in Textform abgefasst sein, etwa per Mail.
Dadurch erhofft sich die Bundesregierung eine erhebliche Entlastung der Haus- oder Wohnungskäufer bei den Nebenkosten. Auf 629 Millionen Euro beziffert der Bund die zu erwartende Einsparung der Verbraucher. Die Neuregelung gilt auch nur dafür. Beim Erwerb von Grundstücken, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten bleibt alles beim Alten. Hier müssen die Käufer die Maklerprovision aufbringen. „Spätestens beim Notartermin sollten sich Käufer vom Makler die entsprechende Vereinbarung mit dem Verkäufer zeigen lassen, um nicht unnötige Provision zahlen zu müssen“, rät der Chef der Freiburger Sparkassen Immobilien-Gesellschaft, Oliver Kamenisch. Auch sollten Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag bestätigen, eine Provision in gleicher Höhe an den Makler zu bezahlen.
Die Kosten für den Makler sind uneinheitlich geregelt, weil Länder- oder Verhandlungssache. Maximal werden 7,14 Prozent des Kaufpreises fällig. Bei einer Immobilie im Wert von 250 000 Euro sind das schon einmal 17 850 Euro. Nun hoffen viele auf eine Entlastung bei den Maklergebühren. WOLFGANG MULKEA