Schneeräumen absetzbar

von Redaktion

Hauseigentümer trifft in der Wintersaison häufig eine Räumpflicht, die auch an die Mieter weitergegebenen werden kann. In der Regel wird jedoch ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragt – und die Kosten für den Winterdienst mindern die Steuerlast. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. In der Einkommensteuererklärung können die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Es dürfen 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 4000 Euro pro Jahr bei der Steuer abgezogen werden – also 20 Prozent von 20 000 Euro. Voraussetzung ist die Bezahlung per Rechnung.

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