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Wann muss man Schenkungen versteuern?

von Redaktion

Bankinstitute sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Überweisungen zwischen innerdeutschen Konten an das Finanzamt zu melden, auch nicht, wenn solch hohe Beträge überwiesen werden. Jedoch müssen Banken bei Verdacht auf Geldwäsche tätig werden, sodass die Behörden durchaus Kenntnis von der Überweisung erlangen können.

Wichtiger ist aber, wozu man selbst verpflichtet ist. So muss man als Schenker oder Beschenkter jede Schenkung melden. Unterbleibt dies, sind strafrechtliche Folgen nur ausgeschlossen, wenn der Wert der Schenkung unterhalb des jeweiligen Freibetrages bleibt. Zu beachten ist dabei, dass sämtliche Schenkungen oder Erwerbe von Todes wegen, die eine Person von einer anderen Person innerhalb eines Zehnjahres-Zeitraums erhält, zusammenzurechnen sind.

Ob Ihr Sohn also das Geld versteuern muss, hängt davon ab, ob durch die Übertragung der Wohnung der Freibetrag in Höhe von 400 000 Euro überschritten wird. Hierzu müsste man zunächst den Wert der Wohnung steuerlich ermitteln, das kann Ihr Steuerberater tun. Von diesem Wert wird noch der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauches abgezogen, der wiederum abhängt von der monatlichen Miete und Ihrem Alter. Ergibt sich dann, dass Ihr Sohn durch die Überweisung des Geldes und die Schenkung der Wohnung insgesamt mehr als 400 000 Euro bekommen hat, muss er den Betrag versteuern, der den Wert von 400 000 Euro übersteigt. Gleiches gilt, wenn Sie ihm die Wohnung nicht schenken, sondern er diese oder sonstiges Vermögen von Ihnen innerhalb von zehn Jahren nach der Überweisung der 150 000 Euro erbt.

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