LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie die Sanierung umgelegt wird

Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass die Modernisierungsmieterhöhung nach den Kosten berechnet wird, die für die konkrete Wohnung aufgewendet wurden. Soweit also Kosten nur für einzelne Wohnungen entstanden sind, sind auch nur die jeweiligen Kosten in Ansatz zu bringen. Fallen demgegenüber