In unserer gestrigen Ausgabe ist uns im Beitrag „Haus verschenken, Rechte sichern“ ein Fehler unterlaufen. Die Tabelle, bei der die steuerlichen Folgen einer Übertragung gegen Nießbrauch durch einen 70-Jährigen an seinen Sohn dargestellt werden sollte, enthielt die Daten, die für einen 50-Jährigen gelten. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Hier die richtigen Werte:
. Schenkung ohne Nießbrauch: Wert der Immobilie 610 925 Euro. Nach Abzug von 400 000 Euro Freibetrag bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb von 210 925 Euro. Die Schenkungssteuer beträgt 23 202 Euro.
. Bei Schenkung mit Nießbrauch durch einen 50-Jährigen wird auch der Wert des Nießbrauchs in Höhe von 131 036 Euro abgezogen. Zu versteuern sind 79 889 Euro. Die Steuer beträgt 8788 Euro.
. Bei einem 70-jährigen Schenker beträgt der Wert des Nießbrauchs nur 87 550 Euro. Zu versteuern sind 123 375 Euro. Die Steuer beträgt 13 571 Euro.