Vor der Behandlung sollte geklärt werden, ob gegebenenfalls noch kostengünstigere Alternativen zur angeratenen Zahnersatzmaßnahme bestehen bzw. warum gerade diese Vorgehensweise empfohlen wird. Der Zahnarzt ist verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten vor der Behandlung mit Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Dieser enthält unter anderem die geplanten Maßnahmen und den vom Versicherten voraussichtlich zu tragenden finanziellen Eigenanteil. Die Kosten müssen hier so genau wie möglich angegeben werden. Alle notwendigen und absehbaren Positionen sollten im Heil- und Kostenplan enthalten sein. Allerdings beinhaltet der Heil- und Kostenplan nur eine Prognose zu den Kosten, sodass es auch zu gewissen Abweichungen kommen kann. Passen die Inhalte des Plans nicht zu dem, was mit dem Arzt besprochen wurde, oder treten Unklarheiten auf, sollte man nicht zögern, diese beim Zahnarzt gezielt anzusprechen. Auch empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob weitere Kosten, etwa für den Knochenaufbau bei der Implantatversorgung, noch hinzukommen können. Lassen Sie sich nicht voreilig auf eine Behandlung ein, wenn Sie bestimmte Inhalte nicht verstanden haben. Bei Zweifeln oder bei dem Gefühl, nicht ausreichend aufgeklärt zu werden, kann eine kostenlose Zweitmeinung durch die kassenzahnärztliche Vereinigung helfen.