Modernisierungen müssen angekündigt werden. Allerdings darf diese Ankündigung auch nicht zu früh erfolgen. Denn das ist rechtsmissbräuchlich, befand das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 108/20), wie der Eigentümerverband Haus & Grund berichtet. In dem Fall hatte die Vermieterin im September 2018 eine M
Dieser Artikel (ID: 1352631) ist am 02.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).