Wer räumen muss

von Redaktion

Eigentum verpflichtet. Im Winter gilt das besonders. „Wer Schnee und Eis nicht beseitigt, muss für entstehende Schäden aufkommen“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund.

Wer muss wo Schnee räumen?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt erst einmal beim Eigentümer. Wo überall gestreut oder geräumt werden muss, hängt unter anderem von der Satzung der jeweiligen Kommune ab. Grundsätzlich kann man aber sagen: Alle Wege, die auch von Dritten genutzt werden, müssen auch geräumt werden. Das sind zum Beispiel der Weg zum Briefkasten, den auch der Postbote nutzt oder der Weg zu den Mülltonnen, der auch von der Straßenreinigung benutzt wird.

Eigentümer können ihre Räumpflicht auch an Dritte übertragen. Das kann ein Räumdienst sein, aber auch der Mieter. In letzterem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder der Eigentümer trifft mit einem Mieter eine Vereinbarung oder überträgt es vertraglich allen Mietern. In diesem Fall sollte der Vermieter einen Räumplan erstellen.

Wie oft muss geräumt werden?

Grundsätzlich muss geräumt werden, wenn es schneit, oder gestreut werden, wenn es glatt ist. Allerdings gibt es gewisse Grenzen. So muss niemand mitten in der Nacht aufstehen. Zwischen 7 Uhr und 20 Uhr sollte nach Ansicht der Gerichte aber schon geräumt werden. Auch bei dauerhaftem Schneefall muss nicht zwingend alle zehn Minuten neu geschippt werden. Aber wenn der Schneefall aufhört oder weniger wird, muss der Schnee beseitigt werden. Ähnlich bei Eis: Wenn man absehen kann, dass es glatt wird, muss auch gestreut werden. Bei unerwartetem Blitzeis kann aber niemand erwarten, dass bereits nach wenigen Minuten gestreut wurde.

Was kann passieren, wenn man diesen Pflichten nicht nachkommt?

Wird die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, haftet der Eigentümer oder der Mieter, wenn etwas passiert – je nach Vereinbarung. Stürzt also ein Passant auf einem Weg, der geräumt sein sollte, muss der Verantwortliche im Zweifel die Kosten tragen. In der Regel springt die Haftpflichtversicherung ein. Auch Mieter sollten daher eine Haftpflicht haben. FALK ZIELKE

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