LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Braucht die Bank beide Namen?

Bezüglich der Kontoeröffnung besteht eine gesetzliche Regelung zur Feststellung der Identität der Person in § 154 Abgabenordnung „Kontenwahrheit“. Zudem existiert zu § 154 Abgabenordnung ein Anwendungserlass des Finanzministeriums, nach der Gewissheit über die Person im Allgemeinen nur besteht, wenn

Samstag, 13. September 2025

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