LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Braucht die Bank beide Namen?
Bezüglich der Kontoeröffnung besteht eine gesetzliche Regelung zur Feststellung der Identität der Person in § 154 Abgabenordnung „Kontenwahrheit“. Zudem existiert zu § 154 Abgabenordnung ein Anwendungserlass des Finanzministeriums, nach der Gewissheit über die Person im Allgemeinen nur besteht, wenn