Wenn Kinder zu unterschiedlichen Zeiten Schenkungen erhalten, ist es immer schwierig, „auf Heller und Pfennig“ zu bestimmen, ob alle gleichmäßig und gerecht bedacht werden oder wurden. Zu unwägbar sind zukünftige Entwicklungen wie zum Beispiel Wertsteigerungen oder -verluste von Sachwerten wie Immobilien oder Wertpapieren.
Vielleicht gab oder gibt es auch Gründe, einem Kind mehr oder weniger zukommen zu lassen, weil es dies besonders benötigte oder verdient hat. Grundsätzlich steht es Ihnen auch frei, einzelnen Kindern mehr zukommen zu lassen als anderen. Lediglich der Pflichtteil im Erbfall und der dann gegebenenfalls zu berücksichtigende Pflichtteilsergänzungsanspruch für Schenkungen in der Vergangenheit sorgen für ein Mindestmaß an Beteiligung von Abkömmlingen am Vermögen der Eltern.
In Ihrem Fall hat Ihre Zweitälteste – so wie ich es verstehe – 2014 wertmäßig 120 000 Euro erhalten. Unterstellt, Ihre beiden anderen Kinder haben 20 Jahre zuvor jeweils 25 000 Euro erhalten, hätten sie daraus zum Beispiel bei einer Anlage zu drei Prozent Rendite rund 45 000 Euro bis 2014 machen können. Bei sechs Prozent wären es rund 80 000 Euro gewesen. Insofern wären sie 2014 mit entsprechend weniger „gestartet“ als die Zweitälteste. Dafür erhalten sie demnächst noch einmal wertmäßig je 400 000 Euro, aber nur ein „halbes Haus“, das sie erst nach Ihrem Tod nutzen können. Ihre Zweitälteste hat hingegen in Form der Darlehensverbindlichkeiten von 330 000 Euro auch ein Risiko auf sich genommen, das sich in Form der Wertsteigerung des Hauses für sie ausgezahlt hat. Dies lässt sich meines Erachtens kaum einpreisen. Vielleicht sollten Sie einmal mit Ihren Kindern sprechen, wie diese das sehen. Möglicherweise haben sie gar kein Gerechtigkeitsproblem mit der von Ihnen geplanten Lösung.