Werden Sie durch Lärm vom Nachbargrundstück gestört, so kann es sein, dass Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbar haben. Hierfür kommt es aber maßgeblich auf die Intensität der Geräusche an, die vom Whirlpool ausgehen. Denn der Anspruch besteht nur, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Unwesentliche Beeinträchtigung haben Sie zu dulden. Als wesentlich gilt, wenn der Lärm die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte überschreitet. Je nach Art der Flächennutzung werden gebietsbezogene Immissionsrichtwerte aufgestellt. Die Rechtsgrundlage dabei ist hier die TA-Lärm. So liegt danach beispielsweise in reinen Wohngebieten der Richtwert bis 22 Uhr bei 50 dB (A), in einem allgemeinen Wohngebiet gelten 55 dB (A) als zumutbar. In der Nacht ist der Grenzwert bei 35 bzw. 40 dB. Maßgeblich ist also zunächst der Immissionsort. Sind Sie sich nicht sicher, in welche Kategorie Ihr Baugebiet einzuordnen ist, können Sie einen Blick in den entsprechenden Bebauungsplan werfen oder bei Ihrer Gemeinde nachfragen.
Ob dann die dort geltenden Grenzwerte durch die Geräusche des Whirlpools überschritten werden, kann letztlich nur von einem Gutachter festgestellt werden. Lärmgutachten sind allerdings sehr kostenintensiv. Deshalb empfiehlt es sich zunächst, über einen gewissen Zeitraum insbesondere das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Lärmbelästigungen zu notieren und anschließend den Nachbarn erneut außergerichtlich unter Vorlage Ihrer Notizen anzuschreiben und ihn letztmalig zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Reagiert Ihr Nachbar auch darauf nicht, so müssen Sie den gerichtlichen Weg einschlagen, um Ihren möglichen Anspruch durchzusetzen. Dabei kann es empfehlenswert sein, im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens die Immissionen durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Kommt der Gutachter dabei zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden, können Sie sich so ein langwieriges, noch teureres und letztlich erfolgloses gerichtliches Verfahren ersparen.