STEUER

Gebrauchte Büroausstattung ist absetzbar

von Redaktion

Gute Nachrichten für Beschäftigte im Homeoffice: Das Finanzamt beteiligt sich auch an gebrauchter Büroausstattung. „Die Kosten von Schreibtisch, Bürostuhl oder Schreibtischlampe aus zweiter Hand müssen aber glaubhaft gemacht werden können“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Das kann durch eine Quittung geschehen. Anders als beim Kauf im Handel fällt bei Privatkäufen keine Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer an. Daher gilt: Hat der Gegenstand weniger als 800 Euro gekostet, kann er direkt im Jahr der Anschaffung steuermindernd angesetzt werden.

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