Schornsteinfeger müssen in der Pandemie prüfen

von Redaktion

Immobilieneigentümer haben die Pflicht, die Heizungsanlagen und Abgaswege regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten muss ein Schornsteinfeger auch in der Corona-Pandemie durchführen können. Eigentümer können dies nicht wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr mit Covid-19 verhindern.

Das gilt auch, wenn eine Person zu einer Risikogruppe gehört, entschied das Verwaltungsgericht Hannover (AZ: 13 A 4340/20), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklärt.

Schornsteinfegerarbeiten seien nicht verzichtbar. Sie dienten dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage. Die Anwesenheit der Kläger sei während der Arbeiten nicht erforderlich.

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