LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Immobilien mit Nießbrauch an die Kinder

Das Grundstück müsste im Erbfall geteilt werden, wir würden das testamentarisch festlegen, wer welchen Teil mit welchem Gebäude bekommt. Das Kind mit dem minderwertigen Gebäude bekäme zum Ausgleich die Wohnung. Geht das mit einem handschriftlichen Testament oder müssen wir dafür zwingend zum Notar?“

Wenn Sie sich gegenseitig in einem gemeinschaftlichen Testament, das Sie selber handschriftlich – also ohne Notar –erstellen können, zu Alleinerben einsetzen, können Sie für den ersten Erbfall festlegen, dass der überlebende Ehegatte als Alleinerbe mit Vermächtnissen zugunsten der Kinder belastet wi

Samstag, 13. September 2025

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