VERBRAUCHER

Bankkarte verloren: Kunde haftet nicht

von Redaktion

Kommt eine Bankkarte abhanden, muss der Verlust umgehend gemeldet und die Karte gesperrt werden. Spätestens dann ist der Kunde aber gegen Missbrauch geschützt. Das gilt auch, wenn mit der Karte kontaktloses Zahlen möglich ist, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Blick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Az.: C-287/19). Eine Bank darf das Haftungsrisiko hier nicht in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen. In dem Fall hatte der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt auf Unterlassung der Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für NFC-Karten einer österreichischen Bank. Darin schließt die Bank unter anderem die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen aus. Der EuGH urteilte aber, nach der Verlustmeldung dürften keine finanziellen Folgen für Kunden entstehen. dpa

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