LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Erbschaftsteuer vermeiden

von Redaktion

Isabell A.: „Mein Bruder erbt im Todesfall von unserer Mutter das Haus, ich die zum Haus gehörige Einliegerwohnung. Im Testament meiner Mutter von 1999 wurde notariell festgelegt, dass mir mein Bruder im Erbfall die Einliegerwohnung für 400 000 Mark (heute circa 200 000 Euro) abkaufen kann. Mein Bruder hat mir folgendes Angebot gemacht: Ich soll jetzt auf mein Erbe zu seinen Gunsten verzichten, sodass er Alleinerbe des Hauses mitsamt der Einliegerwohnung ist. Er ist somit auch alleiniger Schuldner der Erbschaftsteuer. Für diesen Verzicht bietet er mir eine Zahlung von 100 000 Euro sofort, und die weiteren 100 000 Euro im Jahr 2021 oder nach erfolgtem Erbfall, sollte meine Mutter vorher sterben.“

Die von Ihnen geplante Vereinbarung mit Ihrem Bruder ist möglich, wenn der Wert der Wohnung nicht höher ist als der Wert Ihres rechnerischen gesetzlichen Erbteils. Allerdings muss diese Vereinbarung notariell beurkundet werden. Steuerlich ist die geplante Vereinbarung jedoch sehr ungünstig. Denn sie führt zu einer unentgeltlichen Zuwendung Ihres Bruders in Höhe von 200 000 Euro an Sie. Sie haben aber nur einen Freibetrag gegenüber Ihrem Bruder in Höhe von 20 000 Euro, die restlichen 180 000 Euro müssen Sie mit elf Prozent versteuern, sodass eine Steuerlast in Höhe von 19 800 EUR anfällt. Bei einer Abwicklung gemäß dem vorliegenden Testament dagegen würden Sie die 200 000 Euro steuerlich gesehen von Ihrer Mutter bekommen. Aufgrund des Freibetrages gegenüber Ihrer Mutter in Höhe von 400 000 Euro fiele darauf keine Steuer an. Wäre Ihre Mutter bereit, die Immobilie schon lebzeitig zumindest teilweise an Ihren Bruder zu übertragen? Dann wäre ein Vertrag zwischen Ihnen dreien möglich, der sicherstellen würde, dass Sie bereits jetzt 100 000 Euro bekommen, die weiteren 100 000 Euro nach dem Erbfall, und Sie hierfür keine Steuer zahlen müssten.

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