Die Zeitschrift „Finanztest“ wollte wissen, wie gut Reise-rücktrittsversicherungen Singles und Familien schützen. Untersucht wurden 132 Tarife von 14 Anbietern für Einzelreisen und Jahresverträge für mehrere Reisen. Die Ergebnisse stehen in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift: Den besten Schutz für Einzelreisen bietet TravelSecure/Würzburger. Hier gab es zweimal das Urteil sehr gut. Auch bei Jahresverträgen lag dieser Anbieter mit der Note 1,6 vorn – zusammen mit Europ Assistance.
Zwei Anbieter sind Testsieger
Beide Anbieter bieten faire Bedingungen, Kunden können nun besser als früher erkennen, wann sie wegen welcher Krankheit stornieren können. Stornos wegen Krankheiten und Unfällen machen etwa 80 Prozent aller Fälle bei Reiserücktrittsversicherungen aus. Auch Kunden, die nach Abschluss von einer Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erfahren, sind hier versichert. Was noch zu einem guten Schutz gehört: Wenn ein naher Verwandter oder ein Mitreisender erkrankt, verunglückt oder stirbt, übernehmen Versicherer die Stornogebühren des Reiseveranstalters.
Vollschutz ohne Selbstbeteiligung
Generell empfiehlt „Finanztest“ Vollschutz – das heißt, die Kombination von Reise-rücktritts- und Reiseabbruchpolice. Gerade die vorzeitige Heimreise kann teuer werden. Die beiden Testsieger überzeugen auch in puncto Reiseabbruch: TravelSecure/Würzburger zahlt bei Reiseabbruch während der ersten Hälfte der Reise den kompletten Reisepreis. Europ Assistance tritt auch bei Terroranschlägen ein. Wichtig: Die Tarife in der Januar-Ausgabe sind ohne Selbstbeteiligung. Mit Selbstbeteiligung verlangen Versicherer im Schadensfall häufig 20 Prozent der Stornogebühren – zu viel.
Unerwartet schwere Erkrankung
Grundsätzlich springen Anbieter ein, wenn Versicherte schwer und unerwartet erkranken. Das besagt eine Klausel in den Versicherungsbedingungen. Darum gab es in den Vorjahren vor Gericht viel Streit. Was ein Unternehmen konkret darunter versteht, war oft nicht zu erkennen. Einige Anbieter haben nachgebessert. Positiv für chronisch Kranke: Die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit ist jetzt oft versichert, wenn sie in den sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. Menschen mit Vorerkrankungen sprechen am besten vor der Reise mit dem Versicherer. Sie können sich die Reisefähigkeit vom Arzt bescheinigen lassen. Das Attest sollte sich auf das Reiseziel und die geplanten Aktivitäten beziehen.
Reiserücktritt wegen Covid-19
Auch an Covid-19 kann ein Versicherter schwer erkranken und muss dann seine Reise absagen. Die Viruserkrankung zählt zu den Pandemien. Nur in einigen Tarifen ist der Schutz voll enthalten, darunter beim Testsieger TravelSecure/Würzburger. Andere Tarife übernehmen keine Kosten, wenn es bei Reiseantritt eine Reisewarnung gab. Oder sie schließen eine Pandemie als Rücktrittsgrund aus.
Von Quarantäne bis Symptomen
Corona ist für Versicherer und Reiselustige ein Sonderfall. Nicht bei jedem, der sich angesteckt hat, kommt es zu einer „schweren Erkrankung“. An sich ist ja nur die versichert. Viele Menschen haben ein positives Testergebnis, weisen aber keine oder nur leichte Symptome auf. Sie dürfen aber nicht reisen, weil sie sich daheim isolieren müssen. Nicht reisen dürfen auch die, die „nur“ als Kontaktperson in Quarantäne sind. „Finanztest“ wollte wissen, wie Anbieter, die grundsätzlich im Pandemiefall leisten, mit diesen Fällen umgehen und haben im November 2020 noch einmal nachgefragt.
Ergebnis: Ein Teil zahlt die Stornokosten der Reise bereits bei Vorlage eines positiven Testergebnisses. Einige fordern zusätzlich ein ärztliches Attest. Andere zahlen erst, wenn die versicherte Person oder ein Mitreisender Symptome hat und diese per Attest nachweist, oder erst bei schweren Symptomen. Wer eine Reiserücktrittspolice hat oder abschließen will, sollte bei seinem Anbieter nachfragen, wie er die Corona-Situation handhabt.
Kein Schutz bei Reisewarnung
Wer aus Angst vor einer Ansteckung beispielsweise während des Fluges oder am Urlaubsort absagt, erhält kein Geld. Der Versicherer springt auch nicht ein wegen einer Absage aufgrund einer Reisewarnung oder weil es am Urlaubsort Corona-bedingte Einschränkungen gibt. Bei Pauschalreisen kann es spezielle Storno-Optionen durch den Veranstalter geben.