LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Geldanlage für das Enkelkind

von Redaktion

Bei 10 000 Euro können Sie über eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen nachdenken. Vorausgesetzt, dass das Geld grundsätzlich nicht vor der Volljährigkeit gebraucht wird, könnten Sie beispielsweise 8000 Euro in Aktien-ETFs anlegen und 2000 Euro in Gold (dafür bekommt man etwa eine Münze Krügerrand). Aktien-ETFs eignen sich hervorragend bei langen Laufzeiten. Sie können auf einmal oder aber in Tranchen über zwei bis drei Jahre investieren – je nachdem, womit Sie sich wohler fühlen. Ein ETF auf den MSCI World (über 1600 Unternehmen aus den Industriestaaten) und eine kleine Beimischung von einem Schwellenländer-ETF (10 bis 20 Prozent, etwa in den MSCI Emerging Markets) finde ich eine gute Mischung. Gold ist ein Sachwert und hatte zu jeder Zeit einen Wert. Sie würden Gold nicht unter dem Gesichtspunkt „Rendite“, sondern „Krisenwährung“ für Ihr Kind kaufen. Geld, das auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind. Mit 18 Jahren kann es damit machen, was es möchte – auch, wenn es den Eltern nicht gefallen sollte. Für eine Bafög-Beantragung wäre nach derzeitigen Regeln das Vermögen zu hoch. Auch solche Punkte muss man bedenken. Steuerlich wird für Ihren Sohn bei dieser Summe der Sparerfreibetrag bzw. der Grundfreibetrag ausreichen. Wenn Ihre Eltern das Geld Ihnen geben, ist das zunächst Ihr Geld und Sie müssen die Erträge versteuern. Bei der Schenkung darf der Freibetrag (200 000 Euro Enkel, 400 000 Euro Kind) noch nicht ausgenutzt sein, sonst wird Schenkungssteuer fällig. Grundsätzlich finde ich, dass eine Schenkung von Großeltern auch bei den Enkeln landen sollte. Alles andere ist über so viele Jahre oft schwierig zu verfolgen.

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