Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, konnten ab dem Jahr 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht davon aus, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist, wie sich gestern in der Verhandlung eines Musterfalls abzeichnete. Das Urteil soll demnächst verkündet werden (Az. VI ZR 739/20). Der Autokäufer, der die Voraussetzungen für einen Schadenersatz-Anspruch erfüllt, hatte 2019 Klage eingereicht. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich.