So funktioniert der Kassenwechsel

von Redaktion

VON WOLFGANG DE PONTE

Experten gehen davon aus, dass die Zusatzbeiträge der Kassen im neuen Jahr von aktuell durchschnittlich 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent steigen werden. Für die Versicherten bedeutet das: durchschnittliche Mehrkosten von 45 bis 50 Euro im Jahr. Die Gründe für die Erhöhungen liegen zum einen in den durch die Corona-Krise zusätzlich verursachten Gesundheitskosten, zum anderen aber auch in den zahlreichen Verbesserungen in der medizinischen Versorgung, die per Gesetz in den vergangenen Jahren angestoßen wurden.

Sparpotenzial

Die einzelnen Kassen reagieren allerdings unterschiedlich auf die Entwicklung. Einige halten die Beiträge stabil, andere (wie z. B. die Securvita) haben sogar eine Senkung angekündigt. Viele werden aber die Beiträge erhöhen. Das muss man als Kunde nicht hinnehmen. Ein Kassenwechsel ist möglich und wird ab 2021 sogar noch einfacher als bisher. Was sich dabei sparen lässt, haben die Experten von „Finanztest“ am Beispiel einer Angestellten (Bruttogehalt 3000 Euro) ausgerechnet: Wenn sie von einer teuren Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent zu einer günstigen mit 0,5 Prozent wechselt, zahlt sie 15 Euro im Monat und damit 180 Euro im Jahr weniger.

Checkliste

Für einen Wechsel sollte man Folgendes beachten:

Die Krankenkasse kündigen kann man, wenn man zwölf Monate Mitglied war oder die Kasse ihre Zusatzbeiträge erhöht. Ab 2021 reicht ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse aus. alles Weitere regeln die alte und die neue Kasse untereinander.

Regulär wird eine Kündigung übrigens zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Das heißt: Wer bis Ende Januar kündigt, ist ab April Mitglied seiner neuen Kasse.

Wichtig: Jede gesetzliche Kasse, die in Bayern geöffnet ist, muss den Neuantrag annehmen – unabhängig vom Alter oder irgendwelchen laufenden Behandlungen. Aber Achtung, wenn man von der alten Krankenkasse Hilfsmittel bekommen hat, zum Beispiel einen Rollstuhl, muss man diese eventuell zurückgeben. Man bekommt dann von der neuen Kasse einen gleichwertigen Ersatz. Bei Medikamenten sind andere, gleichartige möglich.

Extras

„Finanztest“ empfiehlt, bei einem Wechsel der Krankenkasse nicht nur auf den Preis zu schauen. Auch Extraleistungen können viel wert sein. Dazu zählen etwa Zuschüsse zur Zahnreinigung, zur Osteopathie-Behandlung oder zu einem Online-Gesundheitskurs.

Auch ein Blick auf die Bonusregelung der Krankenkasse ist sinnvoll. Im neuen Jahr sind die Kassen dazu verpflichtet, schon für einzelne gesundheitsfördernde Maßnahmen (wie zum Beispiel Check-up, Vorsorgeuntersuchungen oder empfohlene Impfungen) einen Bonus zu gewährend. Bisher gab es diesen Bonus oft erst, wenn man mehrere Maßnahmen durchgeführt hat. Allerdings bestimmt jede Kasse nach wie vor weiterhin selbst, wie viel Geld sie für welche Maßnahme zahlt. Sind alle Formalitäten mit der neuen Kasse erledigt, muss man noch den Arbeitgeber über den Wechsel informieren – formlos genügt. Dieser übernimmt dann die elektronische Anmeldung bei der neuen Krankenkasse.

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