Die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ab Januar 2021 soll dann wieder alles wie vorher sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des richtigen Steuersatzes ist die Lieferung der Ware oder die Durchführung einer Dienstleistung. Nicht relevant ist dagegen, wann die Ware bestellt wurde. Ebenso wenig kommt es auf das Datum der Rechnung oder Zahlung an. Abzustellen ist also auf den Steuersatz, der im zweiten Quartal 2021 gelten wird, also zu dem Zeitpunkt, zu dem das Wohnmobil geliefert wird. Dies werden dann voraussichtlich 19 Prozent sein. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Festpreis für die Ware vereinbart wurde – also ein Preis, in dem die Mehrwertsteuer schon eingerechnet ist. In diesem Fall muss der Verbraucher dann nur diese festgelegte Summe zahlen.