Wer Elektrogeräte verkauft, soll sie auch zurücknehmen

Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen künftig auch in Discountern und Supermärkten abgegeben werden können. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. In Kraft treten sollen die Regeln aber erst 2022.

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Samstag, 1. August 2026

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