Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen künftig auch in Discountern und Supermärkten abgegeben werden können. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. In Kraft treten sollen die Regeln aber erst 2022.
Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet.
Auch auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu: „Da müssen die Händler künftig Elektroaltgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen.“ Zudem ist geplant, dass die Online-Verkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehmen, auch aktiv machen müssen. Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden, als eigentlich von der EU vorgeschrieben. 2018 lag die Quote bei nur 43,1 Prozent, verlangt waren 45 Prozent. Seit 2019 liegt die Quote sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht. dpa