Vorsicht bei Konzerttickets unterm Christbaum

von Redaktion

Konzerttickets oder Gutscheine für Restaurantbesuche und Wellness-Wochenenden sind längst beliebte Weihnachtsgeschenke. 2020 ist dabei jedoch Vorsicht geboten: „Dieses Jahr muss man sich zweimal Gedanken machen“, sagt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

Oft sei unklar, wann der Beschenkte einen Gutschein angesichts der Einschränkungen in der Corona-Pandemie überhaupt einlösen könne. Außerdem müsse man überlegen, ob etwa ein Konzertveranstalter die Krise überhaupt überlebt.

„Wir wissen, der Branche geht es sehr, sehr schlecht“, sagte Müller. Derzeit müssten Insolvenzen wegen Überschuldung nicht angemeldet werden. „Das heißt, hier gibt es ein gewisses Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Wer jetzt eine Theater- oder Konzertkarte für 2021 verschenkt, riskiert, dass das Event wegen der Pandemie nicht stattfindet. Normalerweise können sich Verbraucher den Ticketpreis dann erstatten lassen – wenn Unternehmen dies noch stemmen können.

Zugleich jedoch können Event-Tickets unter dem Weihnachtsbaum auch ein Zeichen der Solidarität sein – und gerade kleinen Veranstaltern und Künstlern helfen, durch die Krise zu kommen. Der Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Jens Michow, geht davon aus, dass man Ticketgeschenke zu Weihnachten durchaus wagen kann.

Durch die staatlichen Hilfen sei die Sorge vor Insolvenzen sehr gesunken, versicherte er. „Ich persönlich gehe fest davon aus, dass die ab Mitte kommenden Jahres angekündigten Konzerte und sonstigen Veranstaltungen auch stattfinden werden.“ Dann könnte die Nachfrage nach Konzerten und Tickets auch sehr groß sein.

Bei abgesagten Veranstaltungen müssen Verbraucher inzwischen keine Gutscheine anstelle einer Erstattung mehr akzeptieren, wenn das Ticket nach Beginn der Pandemie abgesagt wurde, also nach dem 8. März. Bei vorher gekauften Karten ist noch Abwarten angesagt: In der Regel gibt es erst nach dem 31. Dezember 2021 Geld zurück. Vorher kann man einen Gutschein einlösen, wenn beispielsweise ein Konzert verlegt wurde.

Ein solcher Gutschein sei aber nicht gegen Insolvenz abgesichert, warnte Klaus Müller.  dpa

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