Ärger über Paketdienst: So ist die Rechtslage

von Redaktion

Beschädigte Pakete, falsch zugestellte Briefe – für Ärger mit der Post gibt es viele Gründe. Bis Mitte Dezember gingen heuer 17 930 Beschwerdeschreiben bei der Bundesnetzagentur ein. (2019 waren es 17 167). Auffällig dabei: Der Ärger rund um Pakete hat sich verdoppelt. Wie man mit Ärger umgeht, hier die Tipps der Verbraucherschützer:

. Lieferfrist: Kunden haben keinen Anspruch auf eine Zustellung innerhalb einer bestimmten Zeit. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine Frist vereinbart und dafür auch extra gezahlt wurde.

. Verspätung: Ist ein Paket nach fünf Tagen noch nicht zugestellt, empfiehlt die Verbraucherzentrale, dem Paketdienst schriftlich eine Frist zur Lieferung zu setzen – um für einen Rechtsstreit gerüstet zu sein.

. Beschädigung und Verlust:

Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt das Paket nicht an, muss der Empfänger den Schaden innerhalb von sieben Tagen beim Paketdienst melden und einen Nachforschungsantrag stellen. Als verloren gilt eine Sendung, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung zugestellt wurde und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Stammt die Ware von einem gewerblichen Versandhändler, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Bei Paketen von privaten Absendern kann man den Paketdienst zur Rechenschaft ziehen.

. Versicherung: Die Haftung bei einer Beschädigung oder einem Verlust ist in der Regel begrenzt. Sie liegt meist zwischen 500 und 750 Euro. Mit einer Transportversicherung kann man die Summe erhöhen. Davon ausgenommen sind in der Regel kostbarer Schmuck und Bargeld.

. Päckchen oder Paket?: Wer mit DHL verschickt, sollte wissen, dass nur Sendungen, die als Pakete verschickt werden, auch versichert sind. Päckchen sind bei DHL unversichert, bei Hermes mit maximal 50 Euro versichert. DPD unterscheidet nicht zwischen Päckchen und Paketen, alle Sendungen sind versichert.

. Zustellung: Pakete müssen direkt beim Empfänger oder bei einem Nachbarn abgegeben werden. Zusätzlich können Kunden einen Abstellort für einen kontaktlosen Empfang festlegen. Erhält der Nachbar das Paket, muss der eigentliche Empfänger mit einer gut leserlichen Karte informiert werden. Tipp: Man sollte nur Pakete von Nachbarn annehmen, die man persönlich kennt – die Polizei warnt vor Betrügern.  wdp

Artikel 5 von 5