Bereitschaft darf geringer vergütet werden

Bereitschaftszeiten dürfen anders bezahlt werden als Vollarbeit. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 188/19) berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). Das Gericht verhandelte den Fall eines Rettungssanitäters. Er leistete zum Teil Vollarbeit, z

Samstag, 13. September 2025

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