Langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse wird künftig mit einem Zuschlag zur Grundsicherung im Alter belohnt. 33 Jahre mit Grundrentenzeiten sind dabei die Voraussetzung, sie bringen im Alter ein monatliches Plus von bis zu 223 Euro. Rentenfreibetrag: Alle Welt hat in diesem Jahr von der Grundrente geredet. Dabei ist für Millionen Senioren der neue Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter viel, viel wichtiger. Wer bislang bereits Grundsicherung bekommen hat, kann monatlich hierdurch bis zu 223 Euro mehr erhalten. Diese Höchstgrenze gilt ab einer Bruttorente von 510 Euro.
Grundrentenzeiten
So heißt das Zauberwort für den neuen Freibetrag. 33 Jahre mit solchen Zeiten müssen auf dem Rentenkonto stehen, damit das Sozialamt den Freibetrag anerkennt. Ob die Senioren Anspruch auf Grundrente haben oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Zu den Grundrentenzeiten gehören unter anderem alle Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit einschließlich der Zeiten eines versicherungspflichtigen Minijobs. Es zählen auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Bei mehreren Kindern läuft das in der Regel, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.
Grundsicherung
Hunderttausende Senioren haben durch den neuen Freibetrag erstmals Anspruch auf diese Alters-Sozialhilfe. Ein Beispiel: Nehmen wir einen Rentner aus München. Er bezieht eine Bruttorente in Höhe von 1300 Euro. Davon gehen 143 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Es bleiben also 1157 Euro. Diese Rente kann nun vom Sozialamt durch 202 Euro Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Die Rechnung geht dabei so: Von seiner Rente gehen nach der neuen Rechenmethode der Sozialämter rechnerisch – da er 33 Grundrentenjahre nachweisen kann – 223 Euro als Rentenfreibetrag ab. Sein anrechenbares Einkommen sinkt damit auf 1157 minus 223, also 934 Euro. Seine Warmmiete beträgt weiterhin 690 Euro. Dieser Betrag wird in München angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt als angemessen angesehen. Damit verbleiben ihm für den Lebensunterhalt nur 934 minus 690, also 244 Euro. Der Regelbedarf für einen Alleinstehenden in München liegt 2021 demgegenüber bei 468 Euro. Er hat damit Anspruch darauf, dass sein Einkommen um 224 Euro aufgestockt wird. Das bedeutet auch: Grundsicherung hat nicht den Absturz auf Hartz IV-Niveau zur Folge.
Auszahlung
Die Freude über den neuen Geldsegen wird allerdings getrübt. Denn ausgezahlt werden können die neuen Ansprüche erst, nachdem die Deutsche Rentenversicherung über 20 Millionen Rentenkonten geprüft hat und feststellt, wer auf 33 Grundrentenjahre kommt. Wer ab Juli 2021 erstmals Rente bewilligt bekommt, dessen Rentenbescheid wird „eine Aufstellung über Grundrentenzeiten beigefügt“, erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Damit können die Neurentner dann Grundsicherung unter Berücksichtigung des Freibetrags beantragen. In allen anderen Fällen heißt es für die Betroffenen: Abwarten – gegebenenfalls bis Ende 2022. Denn die Sozialämter sind „erst nach Vorliegen eines Nachweises über die Grundrentenzeiten zur Berücksichtigung des Freibetrags verpflichtet“, erklärt das Bundesarbeitsministerium. Später wird dann aber der volle Betrag nachgezahlt. Das können in vielen Fällen sogar einige tausend Euro sein.
Antragstellung
Wer heute bereits Grundsicherung erhält, bekommt später automatisch eine Nachzahlung – ganz ohne Antrag. Wer aber durch den Freibetrag erstmals einen Anspruch erhält, muss dagegen aufpassen: Nur wer im Januar Grundsicherung beantragt, kann später auf eine Nachzahlung ab Anfang 2021 hoffen.
Erleichterter Bezug
Wer im Januar 2021 Grundsicherung im Alter beantragt, profitiert zudem auch von der Corona-Sonderregelung zum erleichterten Grundsicherungsbezug. Diese gilt für alle Anträge, die bis Ende März 2021 gestellt werden (könnte aber verlängert werden). Wichtig dabei: Bei einem Alleinstehenden zählt ein Geldvermögen von bis zu 60 000 Euro als „nicht erheblich“ und steht einem Grundsicherungsanspruch nicht entgegen. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, wird sie um 30 000 Euro erhöht. Auch die Angemessenheit einer selbst genutzten Immobilie wird derzeit nicht geprüft.
Zusatzvorsorge
Ein Vorteil der neuen Regelung: Der Freibetrag wird nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums nicht mit dem alten Alterssicherungsfreibetrag verrechnet, der bereits seit 2018 gilt. Dieser alte Freibetrag kann ebenfalls bis zu 223 Euro betragen. Er gilt für zusätzliche Altersvorsorge, also für Betriebsrenten, Riester-Renten, private Renten aber auch für den Teil der Altersrente, der durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben wurde.
Mehr Informationen
Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 14. Januar. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Grundrentenzeiten“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf